Stromkostenzuschuss („Stromkostenbremse“) Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft

Die Bundesregierung setzt Maßnahmen, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Der Stromkostenzuschuss („Stromkostenbremse“) steht allen Personen zu, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.

Das Formularsystem ist derzeit ausgelastet. Sie wurden daher in die Warteschlange eingereiht.

Bitte legen Sie sich in der Zwischenzeit Ihre Stromrechnung zurecht, um das Formular rascher ausfüllen zu können.

Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sie werden automatisch weitergeleitet, sobald das Formular für Sie bereit ist.

Identifikationsnummer oder Prüfnummer ungültig.

Anträge auf Gewährung der Stromkostenbremse Gewerbe bzw. Land- und Forstwirtschaft waren zwischen 17. April und 31. Mai 2023 einzureichen. Ab 1. Juni 2023 sind Anträge aufgrund von § 6b Abs. 2 des Stromkostenzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 156/2022 idF. BGBl. I Nr. 15/2023 nicht mehr möglich.

Antragsnummer und/oder Prüfziffer sind nicht korrekt.

ACHTUNG: Sie bekommen eine neue Antragsnummer und Prüfziffer!
Bitte korrigieren Sie Ihren Antrag nur nach einer entsprechenden Aufforderung. Die Antragsnummer und die Prüfziffer wurden Ihnen nach dem Absenden des Antrags angezeigt. Falls Sie bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie Antragsnummer und Prüfziffer auch per E-Mail erhalten.

Die Antragsnummer und Prüfziffer haben Sie nach dem Absenden des Antrags erhalten. Falls Sie beim Antrag Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie diese auch per E-Mail erhalten.
Ab 1. Juni 2023 können nur Namensänderungen (Antragsteller bleibt gleich!) oder geänderte Kontaktdaten korrigiert werden!

Antragsnummer und/oder Prüfziffer sind nicht korrekt.
Bitte Zählpunkt auswählen.
Die Funktionalität "Mehrfachanträge bearbeiten" steht für den gewünschten Antrag nicht zur Verfügung. Sollte dieser Prozess notwendig sein, werden Sie separat inforimiert.

Die Antragsnummer und die Prüfziffer wurden Ihnen nach dem Absenden des Antrags angezeigt. Falls Sie bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie Antragsnummer und Prüfziffer auch per E-Mail erhalten.

Mit „Speichern“ schließen Sie den Vorgang unwiderruflich ab, bitte prüfen Sie vorab ob Sie den richtigen Zählerpunkt ausgewählt haben.

Antragsnummer und/oder Prüfziffer sind nicht korrekt.
Die angegebene Zählpunktnummer scheint ungültig zu sein.
Die Zählerpunktnummer muss 33 Stellen aufweisen.

Die Antragsnummer und die Prüfziffer wurden Ihnen nach dem Absenden des Antrags angezeigt. Falls Sie bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie Antragsnummer und Prüfziffer auch per E-Mail erhalten.



Bitte beachten Sie, dass die ersten beiden Stellen entweder AT oder DE sein müssen. Sie können hier auch nichts anderes eingeben!
Mit „Weiter“ schließen Sie den Vorgang unwiderruflich ab, bitte prüfen Sie vorab ob Sie den richtigen Zählerpunkt eingegeben haben.

Bitte geben Sie den Wechselstichtag ein.
Datum außerhalb des gültigen Zeitraum von 14.04.2023 bis 31.12.2024
Adresse: ,
Zählpunktnummer:

Das Datum des Lieferantenwechsels am wurde erfolgreich entgegengenommen. Wir melden uns nur dann bei Ihnen, wenn die Berücksichtigung des Stromkostenzuschusses bei Ihrem neuen Lieferanten nicht möglich ist.

Geben Sie das Datum des Lieferantenwechsels (Wechselstichtag) ein:


Der neue Stromanbieter wird mit Eingabe des Wechselstichtages automatisch ermittelt.

Die Antragsnummer und Prüfziffer haben Sie nach dem Absenden des Antrags erhalten. Falls Sie beim Antrag Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, haben Sie diese auch per E-Mail erhalten.

Stornierung durchgeführt

Ihre Stornierung wurde am um eingereicht und bestätigt. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden und Sie müssen gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen.
Der Antrag wurde bereits storniert. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das Bürgerservice.
Der Antrag wurde bereits genehmigt und kann nicht storniert werden. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das Bürgerservice.
Sind Sie sicher, dass Sie diesen Antrag stornieren wollen? Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Wenn Sie den Antrag irrtümlich stornieren, müssen Sie einen neuen Antrag innerhalb der Antragsfrist bis spätestens 31. Mai 2023 stellen.

Anträge können bis zur erstmaligen Verrechnung durch den Stromanbieter storniert werden. Beachten Sie, dass die Stornierung eines Antrages nicht rückgängig gemacht werden kann. Einer neuerlichen Antragstellung bis zum Ablauf des 31. Mai 2023 steht jedoch nichts entgegen.